Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist im Vorjahr gegenüber dem Jahr 2021 um 13,1 Prozent auf 8.176 Fälle gestiegen. Wie die aktuelle Analyse belegt, betreffen 63 Prozent aller Privatkonkurse Männer. Das bedeutet gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 einen Zuwachs von einem Prozentpunkt. „Auch wenn wir uns aktuell in sehr volatilen Zeiten befinden, so sind es vor allem Männer, die mit einer gewissen Konstanz Schulden aufbauen und diese in weiterer Folge häufig nicht mehr bedienen können“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz, und ergänzt: „Die Pandemie ist weiterhin kein Treiber von Privatkonkursen. Wesentlich zentraler wird aber in diesem Jahr die Frage sein, wie sehr sich die steigenden Kosten auf die Pleitenstatistik auswirken werden. Aus heutiger Sicht erwarten wir für das laufende Jahr bis zu 10.000 Privatkonkurse.“
Schuldensumme reduziert sich
Im Jahresvergleich 2021 und 2022 zeigt die Analyse eine deutlich verringerte Schuldenhöhe pro Schuldner. Während das durchschnittliche Schuldenausmaß im Jahr 2021 bei 121.000 Euro lag, so ist dieses im Vorjahr auf 111.000 Euro gesunken. Zum Vergleich: Im Jahr 2019, und damit unmittelbar vor Beginn der Corona-Krise, mussten pro eröffnetem Privatkonkurs im Schnitt 148.000 Euro einer Regulierung zugeführt werden. „Menschen sind während einer Krise vorsichtiger und überlegen sich doppelt und dreifach, wofür sie ihr Geld ausgeben. Das wirkt sich auch bei den Schulden aus“, erklärt Götze. Gleichzeitig bestätigt sich der langjährige Trend, dass Männer im Regelfall mit einem höheren Schuldenausmaß zu kämpfen haben als Frauen. Primär lässt sich dieses bei Männern auf eine ehemalige Selbständigkeit und Einkommensverschlechterung zurückführen. Während im vergangenen Jahr Männer mit durchschnittlichen Schulden in der Höhe von 131.000 Euro (2021: 154.000 Euro) den Gang in den Privatkonkurs angetreten haben, waren es bei Frauen 80.000 Euro (2021: 70.000 Euro).
Je älter, desto höher die Schulden
Weiters zeigt die Analyse, dass private Schulden bereits in jungen Jahren zum Problem werden können. Gegenüber dem Jahr 2021 steht im Vorjahr bei den Unter-25-Jährigen eine Steigerung von rund einem Prozentpunkt auf 4,7 Prozent, gemessen an allen Privatinsolvenzen 2022, zu Buche. Zudem ist auch die durchschnittliche Schuldenhöhe dieser Altersgruppe um 3.000 Euro auf insgesamt 44.000 Euro gestiegen.
Die 25- bis 40-Jährigen waren im vergangenen Jahr für 37,3 Prozent aller österreichweiten Privatkonkurse verantwortlich – mit einer Schuldenhöhe von 69.000 Euro pro Schuldner, was zugleich in etwa dem Niveau des Jahres 2021 entspricht. Die Altersgruppe der 41- bis 60-Jährigen war auch im Vorjahr jene, die sich am häufigsten (48,2 Prozent) mit einem Schuldenregulierungsverfahren konfrontiert sahen. Die durchschnittliche Schuldenhöhe betrug hier, quasi unverändert, 131.000 Euro. Bei den Über-60-Jährigen zeigt sich folgendes Bild: Der prozentuelle Anteil an den österreichweiten Privatkonkursen ist mit 9,8 Prozent leicht rückläufig – mit Schulden in der Höhe von etwa 200.000 Euro pro Schuldner.
Haftungen als Schuldenfalle für Frauen
Darüber hinaus fällt auf, dass viele Schuldenregulierungsverfahren von Frauen in direktem Zusammenhang mit gemeinsamen Krediten oder übernommenen Haftungen für Angehörige stehen. Entstehen tun diese Schulden häufig aufgrund notwendiger Kredite, etwa für die Finanzierung von Wohnraum, die nur in den seltensten Fällen ausschließlich durch Ersparnisse gedeckt werden können. Viele Frauen unterschreiben dann Bürgschaften mit, obwohl sie oft nicht unmittelbar auf die Erfüllung des Kredites Einfluss nehmen können. Diese Rechnung geht im Falle einer Trennung häufig nicht mehr auf. „In Kombination mit den zuletzt gestiegenen Kosten in quasi allen Lebensbereichen bringt das insbesondere Frauen sehr häufig in finanzielle Schieflage, aus der sie sich ohne Hilfe nicht mehr befreien können“, so Götze. Aus Sicht des KSV1870 sollten daher Frauen im Vorfeld stärker sensibilisiert werden, welche Konsequenzen aus einer solchen Bürgschaft entstehen können. „Wir sehen bei Gericht immer wieder, dass Frauen unschuldig zum Handkuss kommen und in weiterer Folge für die Schulden ihres Partners oder Ex-Partners geradestehen müssen“, erklärt Götze.