Die Bundesregierung hat mit dem Doppelbudget 2025/2026 eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen vorgelegt, die heuer ein Konsolidierungsvolumen von 6,4 Mrd. Euro und 2026 sogar 8,7 Mrd. Euro umfassen. Alle Ministerien müssen ihren Beitrag dazu leisten und in den kommenden Jahren sparsamer haushalten, auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK): „Wir tun das mit Augenmaß und mit einer klaren politischen Leitlinie: Wir sparen dort, wo es möglich ist und sichern die Finanzierung, wo Zukunftsinvestitionen entscheidend sind“, sagt der zuständige Bundesminister Norbert Totschnig und unterstreicht: „Wir investieren weiterhin gezielt in die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Wasser, in klimafitte Wälder, in den Schutz vor Naturgefahren sowie in eine wirkungsvolle, treffsichere Umwelt- und Klimaschutzpolitik.“
Insgesamt stehen dem BMLUK für das Jahr 2025 in Summe rund 5 Mrd. Euro zur Verfügung, für 2026 rund 4,2 Mrd. Euro. Für die Land- und Forstwirtschaft (UG 42) sind 2025 rund 2,84 Mrd. Euro vorgesehen, 2026 rund 2,88 Mrd. Euro.
Der Rotstift werde zuerst im Ministerium angesetzt, sagt Totschnig. Das betreffe vor allem die Verwaltung und den Sachaufwand, insbesondere bei Werkleistungen, externen Verträgen und auch beim Personal soll gespart werden bzw. Letzteres nicht nachbesetzt werden. Rund 30 Mio. Euro will man in den nächsten beiden Jahren einsparen. „Wir müssen hier den Gürtel enger schnallen“, räumt der Bundesminister ein.
Darüber hinaus sei es notwendig, bei Fördermaßnahmen Prioritäten zu setzen. „Wir müssen sparsamer mit den verfügbaren Budgetmittel umgehen“, weiß Totschnig. 2025 sollen 110 Mio. Euro eingespart werden: durch Anpassung des Waldfonds, der Priorisierung von Projekten und die Reduzierung des Sachaufwands. 2026 will man dann 15 Mio. Euro einsparen.
Zukunftsfitte Finanzierung
Die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bleiben mit rund 1,7 Mrd. Euro an EU- und Bundesmitteln stabil. Das bedeutet, die Leistungsabgeltungen beim Agrarumweltprogramm ÖPUL (Umwelt, Tierwohl, Bio), im Bereich Berglandwirtschaft sowie das Impulsprogramm bleiben aufrecht. „Weder bei den Direktzahlungen, noch bei ÖPUL, noch bei der Investitions- oder der Bergbauernförderung wird gekürzt“, bekräftigt Totschnig sein zentrales Anliegen.
Beim Waldfonds werden 20 Mio. Euro eingespart, für 2025/26 stehen aber über 70 Mio. Euro zur Verfügung. „Klimafitte Wälder sind zentrale Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel. Gleichzeitig bleibt die Wiederaufforstung nach Schadereignissen auch in Zukunft eine unserer größten Herausforderungen“, weiß der Bundesminister. Umso wichtiger sei es, den Waldfonds auch künftig zu sichern, dafür werde er sich „mit aller Kraft“ einsetzen. Für den Schutz vor Naturgefahren, das heißt für die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie den Wasserbau, stehen für beide Jahre jeweils rund 260 Mio. Euro zur Verfügung.
Das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen wird mit 226 Mio. Euro jährlich stabil finanziert. In den Bereich Forschung & Entwicklung fließen jährlich rund 61 Mio. Euro. „Bildung und Forschung sind für uns kein Luxus, sondern das Fundament für eine zukunftsfitte Landwirtschaft“, betont Totschnig.
„Es war unser klares Ziel, dass die nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft und damit die Stabilität der Finanzierung der Leistungen unserer bäuerlichen Betriebe gesichert wird“, betont Totschnig und stellt klar: „Wir wollen auch für die Zukunft garantieren, dass es leistbare und qualitativ hochwertige Lebensmittel und eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in allen Gebieten und Regionen in Österreich gibt. Dass wir klimafitte Wälder entwickeln und stabile Einkommen für die Bauernfamilien erhalten können.“
Zielgerichtete Förderung
Im Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft (UG43) stehen 2025 rund 2,19 Mrd. Euro zur Verfügung, damit werden die zugesagten Fördermittel aus 2024 vollständig finanziert. 2026 stehen rund 1,37 Mrd. Euro zur Verfügung. Trotz des Wegfalls des Klimabonus und der Kompetenzverschiebungen der Energieagenden ins Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) bleibe die umwelt- und klimapolitische Handlungsfähigkeit gesichert, bestätigt Totschnig.
So werden wesentliche Förderschienen zielgerichtet fortgeführt: unter anderem 1,8 Mrd. Euro bis 2030 für den Heizkesseltausch, 1 Mrd. Euro bis 2030 für „Sauber Heizen“ für einkommensschwache Haushalte oder jährlich 30 Mio. Euro für den Reparaturbonus.
„Wir leisten einen Beitrag zur Stabilisierung der Staatsfinanzen, ohne unsere Kernaufgaben zu gefährden“, fasst Bundesminister Totschnig zusammen und versichert: „Wir gehen mit Steuergeld sorgfältig um. Wir möchten damit unseren erfolgreichen ökosozialen Weg fortsetzen.“