Dänisches Modell für Pensionskassen

Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen blickt für Verbesserungen über die Grenzen.

Schon seit Jahren kämpft der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen um eine Verbreiterung der zweiten Pensionssäule, der betrieblichen Zusatzpension. Im Vordergrund steht vor allem eine Verbreiterung des Systems, denn in Österreich kommt nur knapp ein Viertel der Beschäftigten in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge. Diese Zahl stagniert bereits seit Jahren.

Anders sieht die Situation in Dänemark aus, wo das heutige System vor knapp vier Jahrzehnten etabliert wurde. Nach einer Grundsatzdebatte wurde damals die betriebliche Pensionsvorsorge erfolgreich verbreitert. Heute ziehen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an einem Strang bei der betrieblichen Altersvorsorge, mit dem Ergebnis, dass das kapitalgedeckte System eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt, berichtet der stellvertretende dänische Botschafter in Österreich, Mathias Vaa.

Dabei hilft auch, dass der dänische Staat die obligatorische betriebliche Altersvorsorge durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von einbezahlten Beiträgen unterstützt. In Österreich wird die zweite Säule freiwillig durch die Arbeitgeber finanziert, wobei Eigenbeiträge der Arbeitnehmer möglich sind. 

Hohe Kapitalgewinne

Doch nicht nur der Einzelne profitiert vom dänischen Modell, sondern auch die Volkswirtschaft. Denn das Pensionsvermögen der dänischen Pensionskassen beläuft sich auf knapp 583 Mrd. Euro. Allein in den vergangenen zwei Jahren ist dieses um 80,5 Mrd. Euro angewachsen, was hauptsächlich auf hohe Kapitalgewinne aus den Aktien und Anleihen zurückzuführen ist. Damit sind die Pensionskassen auch ein bedeutender Investor auf dem Kapitalmarkt. Zum Vergleich: Die österreichischen Pensionskassen verwalten ein Vermögen von knapp über 29 Mrd. Euro.

Fachverband-Obmann Andreas Zakostelsky will sich vom dänischen Modell auch für Österreich einiges abschauen. Er fordert vor allem von den Sozialpartnern „eine zeitnahe Umsetzung“ der Vorhaben, die im Regierungsprogramm diesen zugewiesen sind, wie etwa die Einführung eines Generalpensionskassenvertrags. Das würde es Arbeitnehmern ermöglichen, die bei einem Arbeitgeber ohne betriebliche Pensionszusage beschäftigt sind, ihre Abfertigung in eine Pensionskasse einzubringen und diese damit in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Außerdem bräuchte es unter anderem eine gänzliche Steuerfreiheit bei der Auszahlung von Pensionen aus bereits versteuerten Arbeitnehmerbeiträgen.

AusgabeRZ35-2025

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Mehr lesen

Aktuelles

Die Welt der Raiffeisenzeitung

Banner für die Newsletter Anmeldung
Banner: