Gewinnfreibetrag als Unternehmer clever nutzen

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Einkommensteuergesetzes und investieren Sie mit „Meine Selbständigen Pension“ clever in Ihre Zukunft.

Die Selbständigkeit bringt viele Vorteile, kann aber auch einige Nachteile wie zum Beispiel eine größere Pensionslücke im Alter mit sich bringen. Eine private oder betriebliche Zusatzpension kann nötig sein, um diese Versorgungslücke zu schließen. Glücklicherweise bietet das Einkommensteuergesetz (EStG) attraktive steuerliche Möglichkeiten, wie den Investitions1– oder Gewinnfreibetrag, den man clever für die Altersvorsorge nutzen kann.

§10 EStG und §14 EStG – Was bedeutet das für Selbständige?

Erzielt man im Geschäftsjahr einen Gewinn über 33.000 Euro, kann man von dem übersteigenden Teil bis zu 13 Prozent als investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in §14 EStG Fonds investieren, die mindestens vier Jahre gehalten werden müssen. Viele Unternehmer nutzen diesen Vorteil gezielt für „Meine Selbständigen Pension“, die steuerbegünstigte Veranlagung mit flexibler Vorsorge kombiniert.

Schritt-für-Schritt zur optimalen Vorsorge

Wie man diese Vorteile als Selbstständiger optimal nutzen kann, erklärt die Raiffeisen Versicherung in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Investition in Wertpapiere gemäß §14 EStG

Um den Gewinnfreibetrag nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Gewinn muss einer natürlichen Person zufließen
  • Gewinne stammen aus einer betrieblichen Einkunftsart: Dazu zählen etwa Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder selbständiger Arbeit.
  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
  • Mindestens vierjährige Haltedauer im Betriebsvermögen zur Sicherung der Steuerbegünstigung

Schritt 2: Steuerbegünstigter Verkauf der Wertpapiere nach vier Jahren

Nach Ablauf der vier Jahre kann man die Wertpapiere steuerbegünstigt verkaufen. Der erzielte Ertrag fließt dann als Einlage in Ihre persönliche Altersvorsorge ein, ohne dass Kapitalertragsteuer (KESt) anfällt.

Schritt 3: Zuzahlung in „Meine Selbständigen Pension“

Hat man eine fondsgebundenen Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung abgeschlossen, kann man diese jährlich um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag2 – flexibel und ohne Zuzahlungsverpflichtung – erhöhen.

Vorteile einer fondsgebundene Lebensversicherung:

Eine fondsgebundene Lebensversicherung wie „Meine Selbständigen Pension“ bietet zahlreiche Vorzüge, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen abgestimmt sind:

  • Steuervorteile: Da die Versicherung privatrechtlich endbesteuert ist, entfällt die KESt auf die Erträge.
  • Flexible Veranlagung: Optimierte Veranlagung außerhalb des §14 EStG 
  • Flexible Auszahlungsmöglichkeiten: Entweder die Pension als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen lassen.
  • Individuelle Anpassung: Flexibilität bei Einzahlungen, Entnahmen3 und Zusatzbausteine 
  • Garantierte Absicherung: Garantierte Sterbetafel und Rentenfaktorgarantie bei Vertragsabschluss 
  • Flexibler Pensionsantritt: Man legt selbst fest, wann man die Pension beziehen möchten.

Warum den Gewinnfreibetrag als Vorsorge nutzen?

Mit „Meine Selbständigen Pension“ lässt sich nicht nur Vermögen aufbauen, sondern die Altersvorsorge steueroptimiert und flexibel gestalten. Gerade in Zeiten unsicherer staatlicher Renten ist es wichtig, als Unternehmer aktiv vorzusorgen.

Ihre Raiffeisen Beraterin oder Berater informieren Sie gerne.


  1. Nähere Informationen zur Berechnung des Investitionsfreibetrages gibt es bei der Steuerberatung ↩︎
  2. Zu beachten: maximale Zuzahlungshöhe auf maximal 200 Prozent der ursprünglich vereinbarten Prämiensumme, Zuzahlungen sind frühestens 6 Monate nach Versicherungsbeginn möglich  ↩︎
  3. Bitte die steuerlichen Rahmenbedingungen beachten. ↩︎

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