Das wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Mit der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer kommen auf die heimischen Betriebe aber auch jede Menge Zahlungsverpflichtungen zu. Denn viele Arbeitnehmer:innen dieser Generation fallen noch unter das System „Abfertigung alt“ – Schätzungen gehen von bis zu 800.000 Personen aus. Hier laufen Unternehmen, die nicht rechtzeitig die richtigen Maßnahmen setzen, Gefahr in eine Liquiditätsfalle zu tappen: Auch wenn für solche Abfertigungsansprüche Jahr für Jahr Rückstellungen dotiert werden, muss zur Fälligkeit ausreichend Liquidität vorhanden sein, damit der Geschäftsbetrieb störungsfrei weiterlaufen kann. Ist der Tag der Abfertigungsauszahlung gekommen und fehlen dann die finanziellen Mittel, gerät das Unternehmen schnell in Schieflage – bis hin zur Insolvenz.
Abfertigungsansprüche aus dem System „Abfertigung alt“ bergen also ein gewisses Risiko. Was zusätzlich häufig nicht bedacht wird: Stirbt ein:e Mitarbeiter:in, muss die Hälfte des Anspruchs sofort an unterhaltspflichtige Hinterbliebene ausbezahlt werden. Und: Wie es für Einzelunternehmer:innen bzw. Gesellschafter:innen von Personengesellschaften in solchen Fällen üblich ist, haften diese mit ihrem Privatvermögen. Wer also heute handelt, erspart sich morgen Probleme. Die Abfertigungsauslagerung der Raiffeisen Versicherung ist ein innovativer Lösungsweg, mit dem Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen entspannt entgegensehen können.
Vorteile der Abfertigungsauslagerung:
- Liquiditätsvorsorge für Zahlungsverpflichtungen aus der „Abfertigung alt“
- Schutz vor Haftungsansprüchen bei Betriebsübergabe
- Keine Versicherungssteuer auf Prämie
So funktioniert die Abfertigungsauslagerung:
Als Arbeitgeber:in leisten Sie zu Beginn eine Erstprämie in Höhe der steuerlichen Rückstellung. Diese Einmalzahlung reduziert die weiteren laufenden Prämien. So wird die Abfertigungsverpflichtung zum Pensionsantritt ausfinanziert. Ihre anspruchsberechtigten Mitarbeiter:innen erhalten das Geld dann direkt von der Raiffeisen Versicherung abzüglich der Lohnsteuer ausbezahlt. Scheidet ein:e Mitarbeiter:in ohne Anspruch auf Abfertigung aus dem Betrieb aus, bekommt das arbeitgebende Unternehmen die Versicherungsleistung ausbezahlt.
FRAGEN SIE IHRE:N KUNDENBERATER:IN NACH DER ABFERTIGUNGSAUSLAGERUNG DER RAIFFEISEN VERSICHERUNG.