Seit 22. Mai ist eine neue Namensrichtlinie für nachhaltige Investments der EU-Wertpapieraufsicht ESMA in Kraft. Demnach müssen alle Fonds, in deren Namen Begriffe wie ESG, Nachhaltigkeit, Ethik, Klima oder Ähnliches vorkommen, zu mindestens 80 Prozent entsprechend investiert werden. Damit möchte man Greenwashing-Versuchen und Irreführungen der Kunden entgegenwirken. Wo Nachhaltigkeit draufsteht, soll auch Nachhaltigkeit drin sein.
Für Österreich halten sich die Konsequenzen im Rahmen – laut FMA fallen 239 Fonds unter die neue Richtlinie. 48 Fonds mit 4,3 Milliarden Euro Volumen haben ihren bisherigen (nachhaltigen) Namen aufgegeben. Bei knapp 200 Fonds mit einem Volumen von 38 Milliarden Euro waren nur Anpassungen der Formulierung bzw. Definition notwendig.
Einheitliche Praxis
Greenwashing ist keine Legaldefinition und demnach auch nicht rechtlich geregelt. Laut den Aufsichtsbehörden ESAS ist Greenwashing eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen dem zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsprofil nicht entsprechen. Sie seien unklar und können dementsprechend zu Irreführung bei den Anlegern führen, erläuterte René Brunner (VÖIG) den Sachverhalt.
Mit der neuen Leitlinie soll eine einheitliche, EU-weite Verwaltungspraxis möglich werden. Sie beinhaltet Begriffskategorien wie nachhaltig, Umwelt, Transformation oder soziale Governance. Wenn ein ESG-bezogener Begriff für einen Fonds verwendet wird, so sind 80 Prozent in ESG-Merkmale bzw. nachhaltige Anlageziele anzulegen. Zudem gelten definierte Ausschlusskriterien wie zu umstrittenen Waffen, Kohle oder Erdöl.
100 Prozent nachhaltig
Bei Raiffeisen geht man sogar über die vorgeschriebenen 80 Prozent hinaus und wendet die ESG-Kriterien in der Veranlagung zu 100 Prozent an. Stefan Grünwald, Senior Fondsmanager der Raiffeisen Capital Management und Experte für Zukunftsthemen, begrüßt die neue Richtlinie: „Wir als kundenorientierte Assetmanager begrüßen diese Leitlinie. Wir haben zum ersten Mal ein Regelwerk, das uns sagt, ab wann wir einen Namen in Richtung ESG vergeben dürfen.“ Der Anpassungsbedarf sei aber minimal ausgefallen, da man ohnehin seit Jahren Nachhaltigkeit und Transformation forciere.