Im Juni ist die über 1.400 Seiten starke dritte Lieferung zum CRR-Kommentar von Dellinger/Blume erschienen. Das Werk bietet ausführliche Kommentierungen zu mehr als 180 Artikeln, zum Beispiel aus den Bereichen Eigenmittel, Standardansatz, IRB-Ansatz, Großkredite und Liquidität. Ziel sei es gewesen, über eine Nacherzählung des Verordnungstextes deutlich hinauszugehen, wie die Herausgeber Markus Dellinger und Matthias Blume erläutern. Das Verständnis der zugrundeliegenden Wertungen sollte ermöglicht und überzeugende Lösungen für die zahlreichen Auslegungsfragen, die sich in der Praxis stellen, geboten werden.
Die „Capital Requirements Regulation“ (CRR) enthält die wichtigsten Regeln zum Bankenaufsichtsrecht. Sie legt unter anderem fest, was bankaufsichtlich als Kapital anerkannt wird, was vom Kapital abzuziehen ist und vor allem, wie die Risiken, die eine Bank eingeht, zu gewichten sind. Hinzu kommen insbesondere die Regeln zu Liquidität, zur Leverage Ratio und zur Offenlegung.
Alle neuen Kommentierungen sind bereits auf dem Stand der CRR III. So werden im neuen Kommentar bei den Begriffsbestimmungen des Artikel 4 auch die Definitionen ausführlich erklärt, die man für die Risikogewichtung von Immobilienfinanzierungen braucht, wie zum Beispiel ADC*– und IPRE**-Risikopositionen.
Neu kommentiert werden zudem die für die Beaufsichtigung von Kreditinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis wichtigen Artikel 7, 9, 18, 19, 22 und 23. Den größten neuen Block bilden aber die Kommentierungen im Bereich der Kreditrisikominderung oder „Credit Risk Mitigation“ (Artikel 192 bis 229). Erstmals bearbeitet werden weiters die Artikel 300 bis 311 zu den Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei. Auch die Kommentierungen betreffend die Großkreditbestimmungen werden teilweise überarbeitet.
„Ein guter Kommentar überzeugt mit vernünftigen Auslegungsergebnissen. Wenn das gelingt, dann schafft man wirklich Rechtssicherheit, denn dann berufen sich Aufsichtsbehörden, Gerichte, Bankprüfer und Kreditinstitute gleichermaßen auf die in dem Kommentar vertretenen Rechtsmeinungen“, sagt Markus Dellinger auf die Frage, warum er mit seinem kleinen, aber feinen Team immer wieder so viel Zeit und Energie für solche Publikationen aufwendet. Zudem vermeide ein guter Kommentar oft auch Streit und Missverständnisse bei Diskussionen mit dem Prüfer oder der Aufsicht.
Der Kommentar ist laut Dellinger jedenfalls aber auch eine Möglichkeit, das auf viele Stellen in der Branche verteilte Spezialwissen zusammenzuführen und dadurch für alle verfügbar zu machen. „Wer mitschreibt, lernt selbst immer wieder etwas dazu. Das gewonnene Wissen fließt dann wieder ein in die rechtspolitische Arbeit, in die Schulungstätigkeit, in die Beratung oder einfach in die tägliche Arbeit am Aufsichtsrecht in der Bank“, zeigt sich der Syndikus zufrieden. Und auch Generalanwalt Erwin Hameseder meint im Hinblick auf das neue Werk: „Wir im Raiffeisensektor können angesichts der imposanten Lieferung wieder einmal stolz sein auf ‚unseren Professor‘ und sein Team. Dazu gehören nicht zuletzt die vielen hochqualifizierten Autorinnen und Autoren, die Raiffeisen zum Team beisteuert.“
* ADC – Acquisition, Development and Construction ist eine spezielle Form der Immobilien-Projektfinanzierung, bei der Banken Kapital für den gesamten Prozess der Entwicklung eines Immobilienprojekts bereitstellen. Charakteristisch ist die Refinanzierung des Kreditnehmers durch Verwertung der entwickelten Immobilie.
** IPRE steht für Income-Producing Real Estate und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Rückzahlung und der Verwertungserlös im Falle des Ausfalls primär auf den aus dem Objekt erzielten Einnahmen beruhen. Die Hauptquelle dieser Zahlungen sind Miet- und Leasingeinnahmen oder der Verkauf des Objekts.
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Best.-Nr. 23020003G ISBN 978-3-7007-8872-0