Der Pensionsvorteil: Unternehmer:innen haben mehr Möglichkeiten.

Der Umstieg vom Erwerbsleben in die Pension ist für die meisten mit einem spürbaren Rückgang der monatlichen Zahlungseingänge verbunden. Die durchschnittliche gesetzliche Alterspension liegt bei knapp 1.100 Euro brutto für Arbeiter:innen und gut 1.700 Euro für Angestellte. Gewerblich Selbstständige liegen mit knapp 1.600 Euro dazwischen. Die Idee der zweiten Pensionssäule ist daher einfach und gut: mit Betriebsmitteln einen Beitrag zur finanziellen Absicherung im Alter leisten – für Mitarbeiter:innen genauso wie für Unternehmer:innen.

Eine beliebte Variante ist die Firmenpension. Damit können Schlüsselarbeitskräfte ans Unternehmen gebunden werden und Unternehmer:innen für ihre eigene Pension vorsorgen. Die Prämien sind in der Ansparphase frei von Steuern und Abgaben. Die Steuerpflicht entsteht erst in der Bezugsphase. Dadurch ist der Betrag, der in die Kapitalbildung fließt, höher als in der privaten Vorsorge, wo die Prämien aus dem versteuerten Einkommen geleistet werden müssen. Die Firmenpension ist also auch eine interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Mit der beitragsorientierten Pensionszusage vermeiden Unternehmen sämtliche Finanzierungsrisiken von Anfang an, da die Höhe der Pensionszusage vom Veranlagungserfolg der Rückdeckungsversicherung abhängig ist. Anders bei der leistungsorientierten Pensionszusage: Hier müssen Unternehmen bestimmte Risiken in der Ausfinanzierung der Leistungsansprüche selbst übernehmen, da die Höhe der Pensionszusage nicht mit dem Veranlagungserfolg der Rückdeckungsversicherung verknüpft ist. Diese lassen sich zwar ebenfalls durch eine Rückdeckungsversicherung entschärfen, aber nicht vollständig beseitigen. Aus gutem Grund entscheiden sich Unternehmer:innen darum heute bevorzugt für die beitragsorientierte Pensionszusage.

So funktioniert die beitragsorientierte Pensionszusage:

Als Arbeitgeber:in vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeiter:innen, einen bestimmten Betrag für deren Firmenpension als Prämie in eine Rückdeckungsversicherung einzubezahlen. Damit wird gleichzeitig eine garantierte Untergrenze der späteren Pensionsleistung festgelegt. Die Höhe der Pensionsleistung leitet sich vom Veranlagungserfolg eines Finanzierungsinstruments ab und kann schlussendlich auch höher ausfallen. Die Ausfinanzierung der Leistungs­ansprüche ist über die Rückdeckungsversicherung sichergestellt.

Ein weiterer wichtiger Bereich der betrieblichen Altersvorsorge aus Unternehmenssicht: Rund 800.000 Personen fallen schätzungsweise noch unter das System „Abfertigung alt“. Das betrifft vor allem die Generation der Babyboomer, deren Pensionierungswelle in den kommenden sieben Jahren ihren Höhepunkt erreichen wird.

Für Arbeitgeber, die darauf noch nicht ausreichend vorbereitet sind, heißt es handeln. Denn mit der Bildung von Rückstellungen allein ist es nicht getan. Zur Fälligkeit zählt nur eines: Liquidität. Die muss ausreichend vorhanden sein, damit der Geschäftsbetrieb störungsfrei weiterläuft. Andernfalls droht dem Unternehmen schnell die finanzielle Schieflage – und im schlimmsten Fall die Insolvenz. Eine gute Möglichkeit dieses Problem zu lösen, heißt Abfertigungsauslagerung.

So funktioniert die Abfertigungsauslagerung:

Als Arbeitgeber:in leisten Sie zu Beginn eine Erstprämie in Höhe der steuerlichen Rückstellung. Diese Einmalzahlung reduziert die weiteren, laufenden Prämien. So wird die Abfertigungs­verpflich­tung zum Pensionsantritt ausfinanziert. Anspruchs­berechtigte Mitarbeiter:innen erhalten das Geld dann direkt von der Raiffeisen Versicherung abzüglich der Lohnsteuer ausbezahlt. Scheidet ein:e Mitarbeiter:in ohne Anspruch auf Abfertigung aus dem Betrieb aus, bekommt das Arbeit gebende Unternehmen die Versicherungsleistung ausbezahlt.

Als Unternehmer:in haben Sie viele Möglichkeiten, wertvolle Schritte für ihre eigene Vorsorge und die ihrer Mitarbeiter:innen zu setzen. Fragen Sie Ihre:n Kundenberater:in nach der betrieblichen Altersvorsorge der Raiffeisen Versicherung.

AusgabeRZ20-2022

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