Unternehmer:innen haben die besondere Möglichkeit, die zweite Pensionssäule – also die betriebliche Altersvorsorge – aktiv zu gestalten. Eine Firmenpension bietet für Unternehmen, Unternehmer:innen und Bezugsberechtigte gleichermaßen Vorteile. So können mit einer Pensionszusage Schlüsselarbeitskräfte, also Mitarbeiter:innen, die mit ihrer Qualifikation bzw. ihrem Know-how besonders wichtig für den Betriebserfolg sind, stärker an das Unternehmen gebunden werden. Zusätzlich können über eine Pensionszusage in bestimmten Gesellschaftsformen aber auch die Unternehmer:innen selbst mit Betriebsmitteln für ihre eigene Pension vorsorgen. Das trifft z.B. auf geschäftsführende Gesellschafter:innen einer GmbH zu, und zwar unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung am Unternehmen.
Selbst 100-%-Eigentümer:innen können von einer Pensionszusage profitieren.
Eines der stärksten Argumente für die Firmenpension: Die Prämien sind von der Steuer absetzbar und verursachen auch keine weiteren Abgaben, die Versteuerung der Firmenpension erfolgt erst ab dem Pensionsantritt. Und weil die laufenden lohnabhängigen Abgaben entfallen, ist der Betrag, der in die Kapitalbildung für die spätere Rente fließt, in der betrieblichen Pensionsvorsorge höher als in der dritten Pensionssäule, der privaten Vorsorge, wo die Prämien aus dem versteuerten Einkommen geleistet werden müssen.
Damit ist die Firmenpension auch eine interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung.
Vorteile der Pensionszusage:
- Motiviert Ihre Mitarbeiter:innen und bindet sie an Ihr Unternehmen
- Keine Lohnnebenkosten und Sozialabgaben: Dadurch erzielen geschäftsführende Gesellschafter:innen und Mitarbeiter:innen eine höhere Rente als bei einer Privat-Vorsorge, die aus bereits versteuertem Kapital finanziert wird
- Schutz bei Insolvenz des Dienstgebers durch optionale Verpfändung des Vertrages an begünstigte Person
Aus Sicht des Unternehmens gibt es zwei Möglichkeiten, wie eine Firmenpension ausgestaltet sein kann: Bei der leistungsorientierten Variante wird die feste Höhe der Pensionsleistung festgelegt, die das Unternehmen später zahlen muss. Das birgt Finanzierungsrisiken, die sich jedoch mit dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bis zu einem gewissen Grad entschärfen lassen. Ohne diese Finanzierungsrisken funktioniert die beitragsorientierte Variante. Hier geht es um eine garantierte Untergrenze der Pensionsleistung, die vereinbart wird. Diese garantierte Pensionsleistung wird über den festen Beitrag bestimmt, der vom Unternehmen in die Rückdeckungsversicherung einbezahlt wird. Die tatsächliche Pensionsleistung kann durch zugewiesene Gewinnbeteiligungen der Versicherung schlussendlich auch höher ausfallen.
Fragen Sie Ihre:n Kundenberater:in nach der Firmenpension über eine Pensionszuage der Raiffeisen Versicherung.