Unfall. Und dann?

Stellen Sie sich vor: Es ist der 1. Mai, und Sie genießen das verlängerte Wochenende. Vielleicht im Garten, beim Spaziergang oder auf einer kurzen Radtour. Plötzlich passiert es: Ein Sturz, ein unachtsamer Moment – und nichts geht mehr. Was jetzt?

Wie geht es weiter, wenn ein Unfall Ihr Leben auf den Kopf stellt? Wer übernimmt die Kosten, wenn Sie für Wochen oder Monate nicht arbeiten können? Und was passiert mit Ihrer finanziellen Sicherheit, wenn die Arbeit plötzlich zum Risiko wird?

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht oft nicht aus

Viele verlassen sich auf die gesetzliche Unfallversicherung. Doch diese deckt nur Unfälle, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Freizeitunfälle, die einen Großteil der Unfallgeschehen ausmachen, bleiben oft unberücksichtigt. Hier entsteht eine gefährliche Versorgungslücke.

Die Raiffeisen-Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz

Mit der Raiffeisen-Unfallversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls – weltweit und rund um die Uhr. Zu den Leistungen zählen unter anderem:

Bis zu 600 % Kapitalleistung bei Invalidität: 

Im Fall einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall werden Ihnen bis zu 600 % der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig vom Invaliditätsgrad.

Einmalige Kapitalleistung bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit: 

Kann nach einem Unfall Ihr Beruf nicht mehr ausgeübt werden, erhalten Sie mindestens 100 % der Versicherungssumme – unabhängig vom Invaliditätsgrad.

Zusatzbaustein „Unfallrente“:

Für schwere Unfälle mit dauerhaften Folgen erhalten Sie eine monatliche Unfallrente bis zum Lebensende (mindestens 20 Jahre Garantie). Die Höhe der Rente können Sie selbst wählen.

Fazit: Vorsorge ist Verantwortung

Genau heute, am Tag der Arbeit, sollten Sie sich bewusst machen: Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut. Mit der Raiffeisen-Unfallversicherung treffen Sie eine verantwortungsvolle Entscheidung für Ihre Zukunft und die Ihrer Familie.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!

AusgabeRZ18-2025

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