Neue Regeln für Kryptomarkt 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist kürzlich zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Krypto-Anbieter bestimmt worden.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist mit der österreichischen Begleitgesetzgebung zur EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten und für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden.

Dieser Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten – digitalen Werten oder Rechten wie die bekannten „digitalen Assets“ Bitcoin oder Ethereum, aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der Geldwäscheprävention. Als Aufsichtsbehörde erhält die FMA nun wirksame Befugnisse, um Integrität und Transparenz auf dem Markt durchzusetzen.

„Das ermöglicht Innovationen und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes“, betonen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller.

AusgabeRZ34-2024

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