In dem von der Strabag-Aktionärin Rasperia Trading Limited („Rasperia“) gegen die Strabag SE, deren österreichische Kernaktionäre und die russische Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI), AO Raiffeisenbank, eingeleiteten russischen Gerichtsverfahren in Kaliningrad wurde Rasperia nun Recht gegeben.
Dem Urteil zufolge müssen Strabag SE und ihre österreichischen Kernaktionäre insgesamt 2,044 Mrd. Euro an Rasperia zahlen. Dem russischen Gericht zufolge kann das Urteil auch gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden. Die russische RBI-Tochter wird gegen das Urteil eine Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat, teilte die RBI in einer Aussendung mit. „Die Raiffeisenbank Russland ist zu Unrecht in den Rechtsstreit zwischen der Strabag, deren Kernaktionären und der Rasperia hineingezogen worden. Sie wird in Russland gegen das Fehlurteil Berufung erheben und abhängig von den weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten gemeinsam mit der RBI in Österreich rechtliche Mittel gegen Rasperia ergreifen“, sagte RBI-CEO Johann Strobl. So will die RBI auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen, um im Falle des Falles eine Schadensminderung zu erreichen.
Rückstellung notwendig
Das russische Urteil zwingt die AO Raiffeisenbank zu einer Rückstellung für das 4. Quartal 2024. Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils würde diese Rückstellung den der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag berücksichtigen, abzüglich der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen laut RBI aus 28,5 Millionen Strabag-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung.
In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Rasperia-Antrag gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Strabag-Aktien an die russische RBI-Tochter übertragen werden sollen. Dazu die RBI: „Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung nicht durchsetzbar ist.“ Darüber hinaus seien die Strabag-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls unterbindet. Rasperia war offiziell bis zumindest Dezember 2023 vom russischen Unternehmer Oleg Deripaska kontrolliert worden, der von der EU im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sanktioniert wird. Wer den russischen Aktionär des österreichischen Baukonzerns Rasperia nun kontrolliert, ist unbekannt. Ein im Dezember 2023 erfolgter Besitzerwechsel von Rasperia, der in Folge von der US-Sanktionsbehörde OFAC sowie dem Rat der EU als Sanktionsumgehungsversuch Deripaskas interpretiert wurde, wurde laut einer Strabag-Beteiligungsmeldung im Dezember 2024 wieder rückgängig gemacht.