Mehr Zusatzpension!

Eigenbeiträge sind ein geeignetes Mittel zur Pensions­vorsorge. Durch die Reform der zweiten Säule entstehen weitere Steuervorteile.

Eine Pensionskassenlösung, bei der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge für die späteren Zusatzpensionen ihrer Mitarbeiter einzahlen, ist eine ideale und auch notwendige Ergänzung zur staatlichen Pension. Angestellte im Raiffeisensektor sind im Regelfall nach einem Dienstjahr in die Pensionskassenzusage des Arbeitgebers mit der Valida Pension AG eingebunden – und können mit Eigenbeiträgen ihre spätere Zusatzpension selbst erhöhen

Durch die geplante Reform der zweiten Säule werden Eigenbeiträge noch deutlich attraktiver. Denn künftig sind sämtliche Pensionsleistungen aus Eigenbeiträgen* steuerfrei. Die staatliche Prämie bleibt bestehen. 

Die Vorteile von Eigenbeiträgen kurz zusammengefasst: 

  • Erhöhung Ihrer zukünftigen (Betriebs-)Pension
  • Bei Nutzung des 1.000-Euro-Prämienmodells beträgt die staatliche Förderung derzeit 4,25%. (Anmeldung via Formular auf valida.at/eigenbeitraege oder Valida Vorsorgeportal)
  • Der Veranlagungsertrag der Pensionskasse ist KESt-frei
  • NEU Die Zusatzpension aus den Eigenbeiträgen ist steuerfrei*. Dies gilt künftig auch für jene Beiträge, für die das 1.000-Euro-Prämienmodell nicht genutzt wurde. 
  • NEU Einmalige Abfindungen der Guthaben aus Eigenbeiträgen (bei Pensionsantritt oder Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis) sind künftig bei Bedarf ebenso möglich. 
Symbolbild: stilisierter Pensionsrechner


Mit dem Pensionsrechner im Vorsorgeportal die Auswirkungen von Eigenbeiträgen berechnen. 

Besonders empfehlenswert ist es, mit den Eigenbeiträgen schon in frühen Jahren zu beginnen: Denn je länger die Ansparphase, desto höher ist bekanntlich der Zinseszins-Effekt.

Es ist auch möglich, die Eigenbeiträge zu reduzieren, für eine gewisse Zeit auszusetzen, oder komplett einzustellen

Wenn Sie Ihre Betriebspension mit Eigenbeiträgen erhöhen wollen, teilen Sie diesen Wunsch bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kundenservice@valida.at.


*Gilt laut Gesetzesentwurf für das Guthaben aus jenen Beiträgen, die ab 2021 einbezahlt wurden. 

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