Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament hat in der Vorwoche seine Positionierung zum Kommissionsvorschlag über ein neues Sanierungs- und Abwicklungsrecht beschlossen. Diese sieht einige wesentliche Veränderungen vor, die unter anderem auch Auswirkungen auf bestehende Einlagensicherungssysteme haben könnten.
„Wir unterstützen vollinhaltlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative zur Förderung des Einlegerschutzes und des Erhalts des Vertrauens von Bankkunden. Die Vorschläge des EU-Parlaments laufen diesem Ziel aber zuwider. Wir haben erhebliche Bedenken und befürchten, dass das Vertrauen der Menschen in gut funktionierende Einlagensicherungssysteme und in die Finanzmarktstabilität geschwächt werden könnte“, betont in diesem Zusammenhang der Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV), Johannes Rehulka.
Wesentliche Änderungen
Die Position des EU-Parlaments sieht einige wesentliche Veränderungen im Regelwerk vor: Zum einen soll dem behördlichen Abwicklungsverfahren künftig immer Vorrang gegenüber einem nationalen gerichtlichen Insolvenzverfahren eingeräumt werden. Somit würde die Durchführung nationaler gerichtlicher Insolvenzverfahren mit gut funktionierenden Einlagensicherungssystemen künftig nur noch die Ausnahme sein.
Allerdings können nach den Plänen des EU-Parlaments die Mittel des gesamten nationalen Einlagensicherungsfonds künftig für andere Zwecke als die Auszahlung an Sparer verwendet werden. Demnach könnten künftig Abwicklungsbehörden über die Mittel des Einlagensicherungsfonds verfügen, anstatt das aktuell zwingend vorgesehene Instrument der Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung (bail-in) durchzuführen. Dadurch könnten Einlagensicherungsfonds von Abwicklungsbehörden binnen kürzester Zeit geleert werden, ohne dass eine Auszahlung an Sparer erfolgt. Laut Rehulka ist das „wohl kein Szenario, das im Sinne der Finanzmarktstabilität wünschenswert sein kann“. Schließlich sollen die Einlagensicherungen auch den höchsten Insolvenzrang verlieren, womit sie in einem Einlagensicherungsfall nicht bevorzugt aus der Insolvenzmasse bedient werden würden.
„Wir lehnen diese vorgesehene Schwächung von Einlagensicherungssystemen ab. Die Sparer vertrauen darauf, dass die Einlagensicherungssysteme über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um im Ernstfall Auszahlungen vornehmen zu können. Die Pläne des EU-Parlaments würden zu einer Verunsicherung bei Sparern und zu einer Beeinträchtigung der Finanzmarktstabilität führen“, warnt Rehulka. Der ÖRV-Generalsekretär spricht sich dafür aus, dass das EU-Parlament seine Positionierung noch einmal überdenken solle und ruft alle EU-Gesetzgeber auf, eine ausgeglichene Lösung in den finalen Verhandlungen zu finden.