Pflichtveröffentlichung in der Raiffeisenzeitung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Pflichtveröffentlichung, ob Fusionsanzeige oder Bilanzveröffentlichung.

Fusionen

Aus rechtlichen Gründen sind Fusionen von Raiffeisenbanken in Form einer Pflichtveröffentlichung in einer österreichischen Zeitung zu publizieren. Aus diesem Grund bieten wir Fusionsanzeigen auch in der Raiffeisenzeitung an. Durch eine Veröffentlichung bei uns informieren Sie Ihre Kund:innen und die Leserschaft der Raiffeisenzeitung über den weiteren Weg Ihrer Raiffeisenbank.

Formate und Preise für die Veröffentlichung in der Printausgabe können Sie gerne unter anzeigen@raiffeisenzeitung.at anfragen. Das Layout der Anzeige nehmen wir für Sie vor. Wir benötigen dazu lediglich den Text und die printfähigen Logos. Alternativ ist auch eine Eintragung in die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes möglich. Diese Eintragung ist jedoch nicht sichtbar.

Bilanzen

Ebenfalls müssen Bilanzen zu Jahresende in Form einer Bilanzierungsveröffentlichung publiziert werden. Eine Veröffentlichung in der Raiffeisenzeitung bietet den Vorteil, die Sichtbarkeit des Unternehmens zu erhöhen. Allerdings ist auch hier stattdessen eine Eintragung in die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes möglich. Für nähere Infos zu den Preisen senden Sie eine E-Mail an bilanzen@raiffeisenzeitung.at.

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