Mit der Neuauflage des ersten Bandes zum Genossenschaftsgesetz ist die dritte Auflage Ihres Rechtskommentars nun komplett. Der zweite Band zu den Nebengesetzen ist bereits 2023 erschienen. Was war der Auslöser für die Neuauflage?
Markus Dellinger: In den zwölf Jahren seit dem Erscheinen der zweiten Auflage hat sich viel getan. Es gab wesentliche Gesetzesnovellen, neue Judikatur und auch neues Schrifttum. Das muss alles verarbeitet werden, damit ein Kommentar verlässlich Auskunft über die Rechtslage geben kann. Für die Praxis ist nicht interessant, wie ein Fall 2014 zu lösen gewesen wäre, sondern was heute gilt. Wer das mit einem alten Kommentar in der Hand beantworten will, muss, je älter der Kommentar wird, umso mehr zusätzlich recherchieren, was sich seither getan hat. Das kostet selbst im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz noch eine Menge Zeit und Mühe und ist außerdem fehleranfällig.
Wie würden Sie den Kommentar in drei Begriffen beschreiben?
Dellinger: Der Kommentar ist praxisnah, umfassend und für Kreditgenossenschaften voller Querbezüge zum Bankenaufsichtsrecht.
Haben Sie beim Schreiben neue Erkenntnisse aufgedeckt?
Dellinger: Die ganz großen Überraschungen hat es nicht gegeben. Schließlich beschäftige ich mich schon seit mehr als dreißig Jahren intensiv mit dem Genossenschaftsrecht und da wäre es gar nicht gut, wenn mich irgendetwas echt überraschen könnte. Aber dennoch gab es natürlich zahllose kleinere und größere neue Erkenntnisse oder auch nur bessere und präzisere Formulierungen alter Erkenntnisse. Vor allem aber gab es wichtige Neuerungen: So können auch Nichtbanken jetzt die Nachschusspflicht ausschließen. Die Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung wurde abgeschafft. Die Genossenschaft mit Geschäftsanteilshaftung ist jetzt nur noch eine Spielart der allein verbliebenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Vereine können sich identitätswahrend in Genossenschaften umwandeln und vieles mehr.
Welche Problemfelder beschäftigen Genossenschaften derzeit am stärksten?
Dellinger: Jede Branche hat ihre eigenen Themen und Herausforderungen, aber ein aktuelles Thema, das alle Genossenschaften unabhängig vom Unternehmensgegenstand berührt, ist der elektronische Beitritt zur Genossenschaft. Das Gesetz verlangt immer noch eine schriftliche Beitrittserklärung und das wird als Unterschrift auf Papier oder allenfalls als elektronische Signatur verstanden. Ein Beitritt in Elba via Push-Tan ist etwa noch nicht möglich. Wir hoffen da auf eine baldige Gesetzesänderung und haben einen Ausblick auf diese in die Kommentierung aufgenommen.
Welche Irrtümer begegnen Ihnen im Genossenschaftsrecht besonders häufig?
Dellinger: Rechtsanwälte glauben manchmal, eine Genossenschaft funktioniert wie eine Kapitalgesellschaft, aber da liegen sie falsch. Genossenschaften haben zahlreiche Besonderheiten, die mit ihrem Charakter als Selbsthilfevereinigungen zu tun haben. Genossenschaftsmitglied wird man etwa nicht, um überschüssige Finanzmittel möglichst gewinnbringend zu veranlagen, sondern weil man Interesse an der Förderleistung der Genossenschaft hat.
Wenn Sie eine zentrale Reform umsetzen könnten – welche wäre das?
Dellinger: Im Genossenschaftsrecht selbst sehe ich, abgesehen von der schon erwähnten Möglichkeit des elektronischen Beitritts, keinen großen praktischen Änderungsbedarf mehr. Da ist in den vergangenen Jahren schon viel geschehen. Man denke nur an das Genossenschaftsspaltungsgesetz, mit dem die Umgründungsmöglichkeiten für Genossenschaften maßgeblich erweitert wurden. Wichtig wären aber Maßnahmen im Steuerrecht. Das österreichische Steuerrecht nimmt anders als das deutsche keinerlei Rücksicht auf den genossenschaftlichen Förderungsauftrag und behandelt eine günstigere Bepreisung im Mitgliedergeschäft als verdeckte Gewinnausschüttung. Damit wird die Genossenschaft in ihrer Kernaufgabe, die Mitglieder zu fördern, behindert und das gehört dringend korrigiert.
Markus Dellinger (Hrsg.): Genossenschaftsrecht – Kommentar Band I: Genossenschaftsgesetz.
3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage Juni 2026. 848 Seiten.
Preis: 232 Euro, Abopreis: 185 Euro. ISBN: 978-3-7007-8848-5. LexisNexis Verlag ARD ORAC.








