Altersvorsorge: „Ein Schritt in die richtige Richtung“

In den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge kommt Bewegung. Seit Mai liegt ein Reformpaket im Parlament. Valida-Vorstand Philipp Mayer erklärt, warum das Vorhaben trotz Schwächen eine Chance ist, mehr Menschen eine Zusatzpension zu ermöglichen.

Die Bundesregierung will die zweite Säule des Pensionssystems, die betriebliche Altersvorsorge, stärken und hat ein Reformpaket auf den Weg gebracht. Wie zufrieden sind Sie mit dem Vorhaben? 
Philipp Mayer: In meiner Brust schlagen zwei Herzen: Ich sehe das Reformpaket grundsätzlich positiv, aber es bleibt leider doch hinter seinem Potenzial zurück. Die Richtung stimmt: Die zweite Säule sollte möglichst vielen Menschen in Österreich zugänglich gemacht werden, das ist mehr als überfällig. Die Abfertigung Neu hierfür zu nutzen, ist ein sinnvoller Ansatz. Gleichzeitig sind wir aus meiner Sicht aber zu langsam unterwegs und von Vorreitern mit stark ausgebauten Systemen, etwa in den skandinavischen Ländern, noch deutlich entfernt. Pensionen sind langfristige Systeme und es ist jedenfalls wichtig, dass sich die Politik – nicht nur aus budgetären Gründen – mit dem Pensionssystem und der zweiten Säule beschäftigt; aber eben auch den eingeschlagenen Weg konsequent weitergeht. Euphorisch bin ich daher nicht, aber die Reform eröffnet die Möglichkeit, die Altersvorsorge sinnvoll weiterzuentwickeln. Das ist schon etwas. 

Was ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Punkt?
Mayer: Den größten Fortschritt verspricht die Schaffung einer renditeorientierteren Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft, kurz Vorsorge-VG, innerhalb der Vorsorgekasse. Alle Arbeitnehmer und Selbständige werden künftig ihr Vorsorgekasse-Vermögen und die künftigen Beiträge unter Verzicht auf eine Kapitalgarantie in diese neue Vorsorge-VG übertragen können. Durch den Wegfall der Garantiekosten, aber auch aufgrund flexiblerer Veranlagungsmöglichkeiten sollte die Rendite an das langfristige durchschnittliche Niveau von Pensionskassen herankommen, das bei knapp 5 Prozent liegt. Aktuell liegt die Rendite in der Vorsorgekasse bei etwa der Hälfte. Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass der Entwurf für den Umstieg eine sogenannte Opt-in-Regel vorsieht. Das heißt, dass Anwartschaftsberechtigte aktiv wechseln müssen. Mit einer Opt-out-Regel, bei der der Wechsel grundsätzlich vorgesehen ist und man aktiv widersprechen kann, würde man die betriebliche Altersvorsorge deutlich schneller in die Breite der Bevölkerung bringen.

Was sind Ihre Erwartungen bei der Verbreiterung?
Mayer: Internationale Erfahrungen zeigen, dass mit einem Opt-in-Modell mittelfristig meist nur rund 10 Prozent der Bevölkerung erreicht werden. Mit einem Opt-out-Modell sind in vergleichbaren Systemen Beteiligungsquoten von 90 Prozent und mehr realistisch. Der Erfolg der neuen Vorsorge-VG wird daher wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, Vertrauen aufzubauen und die Vorteile verständlich zu kommunizieren. Wir brauchen Zeit, um zu zeigen, dass die neuen Möglichkeiten langfristig ertragreicher sind. Das kann helfen, der Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge mehr Dynamik zu geben. Für uns bedeutet das zugleich auch eine große Kommunikationsaufgabe. 
Ein weiterer Baustein, um die betriebliche Altersvorsorge auszubauen, wäre eine Erhöhung der Beitragshöhe. Derzeit zahlen Unternehmen 1,53 Prozent des Bruttogehalts ein. Künftig sollte ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig mehr leisten zu dürfen. Das könnte nicht nur die Vorsorge der Beschäftigten verbessern, sondern auch ein Instrument zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sein.

Welche Vorteile wird die neue Möglichkeit bieten?
Mayer: Der zentrale Vorteil der Vorsorge-VG liegt im längeren Anlagehorizont. Es geht nicht mehr primär um eine kurzfristig verfügbare Abfertigung, sondern um langfristige Vermögensbildung bis zur Pensionierung. Deshalb sollte die vorzeitige Herausnahme des angesparten Kapitals auf bestimmte Härtefälle wie lange Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit beschränkt bleiben. In einem Modellbeispiel haben wir das aktuelle Modell der Abfertigung Neu mit dem neuen Modell verglichen. Basierend auf dem Medianeinkommen, das über einen Beitragszeitraum von 40 Jahren jährlich um 2 Prozent erhöht wird, und einer durchschnittlichen Performance von 2,3 Prozent kann mit der Abfertigung Neu ein Vermögen von etwas über 63.000 Euro für die Pension erzielt werden. Das Vorsorge-VG-Modell, das eine durchschnittliche Performance von 4 Prozent erreichen sollte, sollte rund 90.000 Euro bringen. Das zeigt, wie stark sich ein längerer Anlagehorizont und höhere Renditechancen über mehrere Jahrzehnte auswirken können.

Valida-Vorstand Philipp Mayer im Interview
© Roland Rudolph

Reformen sind nicht nur bei den Vorsorgekassen, sondern auch für die Pensionskassen geplant. Was kommt in diesem Bereich?
Mayer: Im Gegensatz zu den obligatorischen Vorsorgekassen können Betriebe freiwillig Pensionskassen einrichten, um für ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Leider haben nur rund 25 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich Zugang zu diesem System. Mit dem nun geplanten „Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen“ (SpüV) soll die Pensionskasse für alle Erwerbstätigen geöffnet werden. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Abfertigungsansprüche in die Pensionskasse zu übertragen und dadurch eine lebenslange monatliche Zusatzpension zu erhalten. Die Reform führt damit Vorsorgekassen und Pensionskassen näher zusammen. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, die Veranlagung besser an das Lebensalter anzupassen – Stichwort Lebensphasenmodell. Zudem sollen zukünftig jene Leistungen, die sich aus Eigenbeiträgen ergeben, vollständig steuerfrei sein. Bisher waren Pensionen aus nicht prämienbegünstigten Eigenbeiträgen lohnsteuerpflichtig. Auch die Barabfindungsgrenze beim Pensionsantritt wird von 16.500 auf 20.000 Euro angehoben.

Im Zuge der Reform wird auch der Kostendeckel für Vorsorgekassen abgesenkt – von derzeit 0,8 auf 0,6 Prozent. Wie stark trifft das die Branche bzw. Valida?
Mayer: Aus meiner Sicht wäre es besser gewesen, die Kosten stärker dem Wettbewerb zu überlassen. Der Wettbewerb bei den Vorsorgekassen funktioniert: Kein Anbieter liegt an der oberen Kostengrenze. Das ist ein Zeichen dafür, dass der Markt funktioniert. Je weiter man den Deckel nach unten setzt, desto weniger Differenzierung wird es zwischen den Anbietern geben, weil alle dann ein ähnliches Produkt anbieten werden. Für die Valida bedeutet diese Senkung, wie für die gesamte Branche, dass unsere Kostenmodelle überprüft und angepasst werden müssen.

Andererseits verursacht die Reform neue Kosten für die Adaptierungen des Systems. Wie groß schätzen Sie diese für Ihr Unternehmen ein?
Mayer: Die Reform bringt für die Branche erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Dazu zählen neue Informationspflichten, die Adaptierung unserer IT-Systeme und Kommunikationskanäle mit den Kunden oder die Ausarbeitung des Standardprodukts für die Übertragung der Ansprüche von der Vorsorge- in die Pensionskasse. Nach der Beschlussfassung werden wir einschätzen können, wie hoch die Kosten dann endgültig sein werden. Kurzfristig ist diese Reform für die Branche daher wirtschaftlich gesehen kein Gewinn und sie erhöht die Komplexität und den Erklärungsbedarf. Langfristig eröffnet sie aber auch neue Möglichkeiten für unsere Kundinnen und Kunden.

Einige Teile des Vorhabens sollen laut dem Entwurf bereits ab 2027 in Kraft treten. Wie realistisch ist das?
Mayer: Es wurden viele konstruktive Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben, die es einzuarbeiten gilt. Eine Beschlussfassung im Parlament zeichnet sich frühestens im Herbst ab, sodass ein Inkrafttreten der Reform mit Anfang 2027 sehr ambitioniert wäre. Denn die Branche braucht nach der Beschlussfassung ausreichend Zeit für die technische, organisatorische und kommunikative Umsetzung. Realistisch gesehen dürften die meisten Maßnahmen daher erst 2028 wirksam werden. 

AusgabeRZ29-2026

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