Die umstrittene KIM-Verordnung, die den Banken strenge Kreditvergabestandards für private Wohnraumfinanzierungen vorschreibt, wird im Juni 2025 plangemäß auslaufen und nicht verlängert werden. Diese Nachricht sorgt für große Erleichterung im Bau- und Immobiliensektor sowie bei den Banken.
Wirtschaftsminister Martin Kocher, der mit September 2025 zum Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank bestellt ist, betont, dass dies eine gute Entscheidung sei. „Die Banken werden mehr Spielraum und Verantwortung haben. Es ist wichtig, dass gerade im Bereich Bauen und Wohnen jetzt Investitionen getätigt werden, wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt“, sagt Kocher.
Höllerer: „Wichtige Weiche gestellt.“
Auch Michael Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich und Generaldirektor von Raiffeisen NÖ-Wien, begrüßt den Schritt: „Die damit ab 2025 erleichterten Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung sind ein wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und auch für die Belebung des Wohnbaus in Österreich.“ Höllerer strich hervor, dass die Menschen in Österreich trotz der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen. „Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung wird eine wichtige Weiche gestellt, um die Talsohle bei den Wohnbaufinanzierungen zu überwinden“, ist Höllerer überzeugt.
Auch Johannes Rehulka, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes und Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, begrüßt die Entscheidung des Gremiums, „weil erstmals festgehalten wird, dass Wohnimmobilienfinanzierungen kein Systemrisiko darstellen. Trotz Wegfalls der KIM-Verordnung wird das Jahr 2025 zeigen, welche Maßnahmen die Aufsichtsbehörden zur Einhaltung der Kreditvergabestandards andenken.“
„Alle waren damit unzufrieden“
„Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein außerordentlich erfreuliches Zeichen“, freut sich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die KIM-Verordnung sei eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum gewesen, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war. Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, wies darauf hin, dass „diese Regelung den Zugang zu Wohneigentum massiv erschwert und damit Aufträge für die Bauwirtschaft verhindert hat“. Andreas Köttl, Präsident der Vereinigung Österreichischer Projektentwickler der Immobilienbranche (VÖPE), fasste den Unmut mit der Regelung so zusammen: „Alle waren damit unzufrieden: die Konsumenten, die Banken, die Wirtschaftskammer, Landespolitiker bis hin zum Finanzminister und natürlich auch wir, die österreichischen Projektentwickler.“ Es sei daher besonders erfreulich, dass es zu diesem Umdenken gekommen sei.
Erlassen wurde die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) im August 2022 von der FMA befristet bis Juni 2025. Die Verordnung schrieb den Banken für die private Wohnraumfinanzierung bestimmte Obergrenzen vor. Demnach durfte die Beleihungsquote maximal 90 Prozent der Wohnraumfinanzierung und der Schuldendienst 40 Prozent des Einkommens betragen. Darüber hinaus war auch die Laufzeit der Finanzierung mit höchstens 35 Jahren limitiert. Um dennoch eine flexible Kreditvergabe zu ermöglichen, wurden den Banken Ausnahmekontingente eingeräumt. Allerdings fiel die Erlassung der Verordnung mit der steilen Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) nach oben zusammen und wirkte somit prozyklisch. In weiterer Folge brachen die Wohnraumfinanzierungen bei vielen österreichischen Banken um rund 60 Prozent ein.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium hält in seiner Begutachtung fest, dass sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite zuletzt günstiger entwickelt habe, als es ohne die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems habe dies dazu beigetragen, „dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann.“ Für diesen Fall sei gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen. Auch die FMA hält dazu fest, dass aktuell „keine Grundlagen vorhanden sind, um die Verordnung zu verlängern“.