Mit 29. November startet die Raiffeisen-Einlagensicherung. Sie haben sich jahrelang auf EU-Ebene für die Möglichkeit einer sektoralen Einlagensicherung eingesetzt. Nun kommt diese auch für Raiffeisen. Wie groß ist die Freude?
Johannes Rehulka: Wir sind froh darüber, dass der jahrelange Prozess jetzt erfolgreich zu Ende gebracht wird, auch weil wir sehr viel Energie und Arbeit hineingesteckt haben.
Raiffeisen hat die Möglichkeit einer eigenen Einlagensicherung zunächst nicht wahrgenommen und sich 2019 der allgemeinen Einlagensicherung Austria (ESA) angeschlossen. Warum hat man sich nun doch umentschieden?
Rehulka: In allererster Linie wollen wir damit dem Verursacherprinzip mehr Gewicht verleihen: Wenn eine Bank in Österreich pleitegeht, dann sind wir einfach der Ansicht, dass in erster Linie die Einlagensicherung, dem das Institut angehört, diese Kosten tragen sollte. Schließlich ist ja auch jede Einlagensicherung gesetzlich verpflichtet, eine eigene Früherkennung zu betreiben. Erst wenn die Mittel der betroffenen Einlagensicherung für eine Entschädigung nicht mehr ausreichen, sollten die anderen Sektoren wie Raiffeisen oder Sparkassen ihren Anteil leisten. Raiffeisen hat seit Jahrzehnten umfassende Früherkennungs- und Haftungssysteme, entsprechend unserem Hilfe-zur-Selbsthilfe-Prinzip bereinigen wir Probleme intern, als Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen.
Der Fall der Commerzialbank Mattersburg hat dieses Verursacherprinzip bekanntlich verstärkt. Was ist nun die Grundidee der Raiffeisen-Einlagensicherung?
Rehulka: Wir haben ein bundesweites Institutssicherungssystem (IPS) für alle Raiffeisenbanken etabliert. Dieses wurde von der Finanzmarktaufsicht als Einlagensicherungssystem anerkannt. Alle bei den Behörden eingereichte Anträge wurden bereits genehmigt.
Was ändert sich für die Raiffeisenbanken?
Rehulka: Für die Raiffeisenbanken ändert sich, dass es jetzt wirklich nur mehr ein Institutssicherungssystem für alle gibt. Früher gab es mehrere regionale Institutssicherungssysteme und eines auf Bundesebene. Diese werden jetzt zu einem zusammengefügt. Und andere Einlagensicherungen helfen sich zunächst einmal selbst. Die Raiffeisenbanken müssen erst dann mitzahlen, wenn diese Einlagensicherungen Entschädigungen nicht selber abdecken können.
Spareinlagen bis 100.000 Euro gesichert
Gesetzlich gesichert sind Spareinlagen bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro je Bank und Kunde. Müssen die Raiffeisenbanken Kapital für die Raiffeisen-Einlagensicherung aufbauen?
Rehulka: Nein, die Raiffeisenbanken haben eine sehr gute Eigenkapitalausstattung. In den Antragsunterlagen sind wir vom Status quo ausgegangen und da gab es von der Aufsicht keinerlei Beanstandungen, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen.
Wie funktioniert die Absicherung konkret? Gibt es einen gemeinsamen Topf, auf den die Raiffeisenbanken zurückgreifen können?
Rehulka: Es gibt zwei ex-ante-Fonds. Der eine Fonds ist der offizielle Einlagensicherungsfonds, der muss von jeder Einlagensicherung befüllt werden. Der zweite Fonds, das sogenannte Sondervermögen für das Institutssicherungssystem, das noch vor der Einlagensicherung für allfällige Schieflagen herangezogen wird, ist ebenfalls zu befüllen.
Wie sehr belastet das die Raiffeisenbanken?
Rehulka: Das sind natürlich keine unsignifikanten Beträge, allerdings kennen die Raiffeisenbanken diese Situation schon, weil sie ja früher – ausgenommen Kärnten und Salzburg – ein eigenes Institutssicherungssystem für ihr Bundesland hatten und dafür auch ein Sondervermögen aufbauen mussten. In Wahrheit hat sich da nicht viel geändert.
Wie lange hat man jetzt Zeit, um diesen Fonds und das Sondervermögen aufzubauen?
Rehulka: Für beide Töpfe hat man bis 2024 Zeit, aber wir starten ja nicht bei null. Die Sondervermögen bauen wir schon seit mehreren Jahren auf, die werden nun beim Institutssicherungssystem zusammengeführt. Und auch bei der Einlagensicherung dürfen wir die Mitgliedsbeiträge, die wir 2020 an die Einlagensicherung Austria geleistet haben, in das neue System mitnehmen.
Die anderen Banken waren also nicht froh, dass Raiffeisen aus dem allgemeinen System aussteigt?
Rehulka: Nein, denn es hat ja jeder gewusst, dass wir Früherkennungs- und Institutssicherungssysteme bereits etabliert haben und damit war klar, bei Raiffeisen wird niemals ein Einlagensicherungsfall auftreten. Andererseits mussten aber die Raiffeisenbanken als bei weitem größte Bankengruppe dieses Landes bei allen Einlagensicherungsfällen beinahe die Hälfte aller Kosten tragen. Keine besonders ausgewogene Lösung, wenn Sie mich fragen.
Trotz allem sind nicht alle Raiffeisenbanken mit großer Freude in die Raiffeisen-Einlagensicherung hineingegangen, weil sie eine Konzernbildung befürchten. Sind diese Bedenken begründet?
Rehulka: Nein, die sind nicht begründet. Wir haben in den IPS-Verträgen verankern lassen, dass Eingriffe in geschäftspolitische Entscheidungen durch dieses neue Konstrukt unzulässig sind. Natürlich ist es ein umfangreiches Haftungssystem, aber es wird eigentlich nur das verschriftlicht, was wir aufgrund unserer gemeinsamen Marke, aufgrund des Giebelkreuzes ohnedies seit Jahrzehnten leben.
Anders formuliert: Wird durch dieses Haftungssystem der Zusammenhalt im Sektor gestärkt?
Rehulka: Ich sehe das Projekt insgesamt positiv, aber die ganz großen Veränderungen wird es nicht bringen, weil wir die Prinzipien in der Raiffeisenbankengruppe bisher schon gelebt haben. Die Früherkennungssysteme haben wir seit mehreren Jahrzehnten und auch die Haftungssysteme auf regionaler Ebene waren eine Selbstverständlichkeit. Abseits von Verträgen, Gesetzen oder rechtlichen Vorschriften – das Giebelkreuz hat schon bisher dazu geführt, dass wir einander helfen.
„Für die kunden ändert sich überhaupt nichts.“
Johannes Rehulka
Welche Veränderung erwartet die Sparer?
Rehulka: Für die Kunden ändert sich überhaupt nichts. Es geht hier ja um die gesetzliche Einlagensicherung und die beträgt, egal bei welchem Institut, für jeden Kunden in Österreich 100.000 Euro pro Bank – unabhängig vom Einlagensicherungssystem.
Wann greift die Raiffeisen-Einlagensicherung?
Rehulka: Der Einlagensicherungsfall tritt erst mit Insolvenz eines Instituts ein oder wenn die FMA verfügt, dass ein Institut seine Aktivitäten einzustellen hat. Aber wie gesagt, bei Raiffeisen sind viele vorgelagerte Systeme eingerichtet, die ein frühzeitiges Eingreifen ermöglichen. Deshalb geht die Wahrscheinlichkeit gegen null, dass bei Raiffeisen irgendwann die Einlagensicherung greifen wird.
Bei einer Schieflage würde man nach wie vor zuerst auf Landesebene helfen?
Rehulka: Wir sind ein dezentraler Sektor und das bleiben wir auch durch das neue Regelwerk. Das ist uns auch wichtig. Auch künftig wird daher in erster Linie die lokale bzw. regionale Ebene allfällige Probleme in der Region lösen.