Trotz der klaren Abkühlung der Baukonjunktur steigerte der österreichische Bauriese Strabag, an dem die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien mit 14,2 Prozent beteiligt ist, 2023 seine Bauleistung um 8 Prozent im Jahresabstand auf den Rekordwert von 19,14 Mrd. Euro. Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) legte um 13 Prozent auf 1,42 Mrd. Euro und das operative Ergebnis (EBIT) um ein Viertel auf 880,2 Mio. Euro zu. Die EBIT-Marge verbesserte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 5 Prozent. Damit wurde der ursprünglich prognostizierte Wert übertroffen. Unterm Strich kletterte das Konzernergebnis des Baukonzerns um ein Drittel auf 630,51 Mio. Euro. Beim Auftragsbestand verzeichnete der Baukonzern im Vorjahr dagegen einen leichten Rückgang um 1 Prozent auf 23,47 Mrd. Euro.
Strabag habe sich in dem herausfordernden Umfeld „herausragend behauptet“, strich CEO Klemens Haselsteiner hervor und fügte hinzu: „Wir haben einen neuen Leistungsrekord aufgestellt. Wir haben einen stabilen Auftragsbestand, was vor allem in der Bewertung der Zukunft wichtig ist. Und unser Ergebnis 2023 war deutlich höher als erwartet.“ Rückgänge in einzelnen Bausparten habe man Dank der breiten Aufstellung mehr als ausgleichen können. Die Befürchtungen, dass die liquiden Mittel aufgrund der veränderten Zinspolitik abnehmen könnten, haben sich nicht bewahrheitet. „Es sind weiterhin hohe Anzahlungen eingelangt. Dementsprechend sind die liquiden Mittel mit 3,5 Milliarden Euro auf einem Rekordhoch“, berichtete der Strabag-CEO.
Leichtes Wachstum erwartet
Für das Gesamtjahr 2024 wird eine Bestätigung der Rekordbauleistung bei moderatem Wachstum mit 19,4 Mrd. Euro erwartet. Aufgrund der konjunkturellen Herausforderungen in der Bauwirtschaft ändert das Ergebnis für 2023 nichts an der Planung, im Geschäftsjahr 2024 eine EBIT-Marge von mindestens 4 Prozent zu erwirtschaften. Angesichts der starken Ergebnisse schlägt der Strabag-Vorstand eine Dividende von 2,20 Euro je Aktie vor. Für 2022 wurde eine Dividende von 2 Euro pro Aktie ausgeschüttet.
Österreich sei „bis zum gewissen Grad unser Sorgenkind“, betonte Haselsteiner mit dem Hinweis auf den starken Rückgang im Wohnbau. Zudem fehlen dem Konzern in Österreich große Industrieprojekte wie in Deutschland, um die Folgen der Wohnbaukrise abfedern zu können. „Wir setzen große Hoffnungen in das Konjunkturpaket“, so Haselsteiner. Dieses müsse so rasch wie möglich umgesetzt werden, dennoch sei eine Erholung des österreichischen Baumarktes frühestens ab 2025 in Sicht.
Rasperia verwässert
Mit der Sachkapitalerhöhung im März 2024 konnte der Anteil des russischen Strabag-Miteigentümers Rasperia von 27,8 auf 24,1 Prozent reduziert werden, „mit dem direkten Effekt, dass Oleg Deripaska nicht mehr als wirtschaftlicher Eigentümer der Strabag SE gilt und wir ihn aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer löschen konnten“, strich Haselsteiner hervor. Die Anfechtungsklage von Rasperia gegen die Kapitalmaßnahme wurde in erster In-stanz abgewiesen. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie in der Vergangenheit gehen wir davon aus, dass Rasperia alle möglichen Schritte setzen wird, um das Urteil zu bekämpfen“, so Haselsteiner.
Im März habe man eine Meldung von Oleg Deripaska und Rasperia erhalten, dass Rasperia an die russische Gesellschaft Iliadis übergegangen sei. Eine sanktionsrechtliche Prüfung sei zwar gestartet, aber schwierig. „Entsprechend müssen wir vorerst weiterhin davon ausgehen, dass die Strabag-Aktien von Rasperia gemäß EU-Sanktionen eingefroren sind. Das ist eine Momentaufnahme und berücksichtigt nicht weiter Auswirkungen, die durch die RBI-Transaktion folgen könnten“, erklärte CEO Haselsteiner.
Die Raiffeisen Bank International (RBI) hatte im Dezember 2023 angekündigt, über ihre russische Tochter 28,5 Millionen Aktien der Strabag erwerben zu wollen. Strabag würde „einen nicht-sanktionierten österreichischen Aktionär RBI, einem sanktionsverhangenen russischen Aktionär bzw. auch einer uns nicht näher bekannten anderen russischen Einheit, nämlich Iliadis, vorziehen“, strich Haselsteiner hervor und fügte hinzu, dass die Transaktion allerdings nur dann vollzogen werde, wenn diese rechts- und sanktionskonform umsetzbar sei.