Die EU-Vision einer dezentralen Erzeugung grüner Energie durch Energiegemeinschaften bleibt aufgrund technischer und rechtlicher Hürden vorerst Wunschdenken, zeigt ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Seit knapp einem Jahrzehnt arbeitet die EU daran, Bürgern, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen die Möglichkeit zu gewähren, Strom in Gemeinschaften zu erzeugen bzw. zu beziehen. Die bisherigen Fortschritte liegen den EU-Prüfern zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, empfiehlt der Rechnungshof, die Vorschriften klarer zu gestalten, stärkere Anreize für Bürger und Haushalte zu schaffen und die Entwicklung von Energiespeicherlösungen mehr zu unterstützen.
Energiegemeinschaften sind rechtliche Strukturen, die es den Teilnehmern ermöglichen, gemeinsam Strom zu produzieren, zu verwalten und zu nutzen. Diese Energiegemeinschaften können beispielsweise Solarpaneele auf gemeinsam
genutzten Dächern betreiben oder gemeinsame Windkraftanlagen nutzen, um ein Dorf oder die Nachbarschaft mit Strom zu versorgen. Für diese Initiativen stehen EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung. Denn die EU betrachtet Energiegemeinschaften als ein wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Klima- und Energieziele.
Zu optimistische Ziele
Ziel der Initiative war es, dass es in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2025 mindestens eine Energiegemeinschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien geben sollte. Die EU-Kommission habe noch nicht darüber Bericht erstattet, ob diese Absicht auch tatsächlich erreicht worden sei. Aus den von den EU-Prüfern zusammengetragenen Daten geht jedoch hervor, dass die EU dieses Vorhaben weitgehend verfehlt habe. Zudem wird erwartet, dass die Energiegemeinschaften bis zum Jahr 2030 insgesamt 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitstellen könnten. Auch diese Schätzungen sind den Prüfern zufolge zu optimistisch.
„Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen“, resümiert João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. Nun gelte es, rechtliche Hürden und technische Hindernisse zu beseitigen, damit das Konzept mehr Schwung erhalte.
Zahlreiche Unklarheiten
Hinderlich seien etwa ungenaue rechtliche Definitionen der EU, die zur Verwirrung geführt hätten. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften, zeigt der Bericht. Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, müsse ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden, was den Verwaltungsaufwand erhöhe.
Zudem würden neue Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen, was die Entstehung von Energiegemeinschaften bremse. Das Problem sei zum Teil dadurch bedingt, dass Stromerzeugung und -verbrauch nicht gleichzeitig erfolgten: Solarpaneele erzeugten rund um die Mittagszeit am meisten Strom, während die Nachfrage der Haushalte am frühen Morgen und am Abend am größten sei. Neben Projekten für erneuerbare Energien sollten daher Lösungen zur Erhöhung der Netzflexibilität, insbesondere Energiespeicher, eingeplant werden. Dies könne dazu beitragen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander in Einklang zu bringen, die Netzlast zu verringern und den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom zu fördern. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bisher nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazität zu schaffen. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen, heißt es.








