Entwaldungsverordnung: Erleichterungen in Sicht

Die EU-Entwaldungsverordnung wird verschoben und abgeändert.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll zur Eindämmung der weltweiten Abholzung und zur Reduzierung von Waldschädigung beitragen. Unternehmen, die Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse innerhalb der EU in den Verkehr bringen, müssen garantieren und dokumentieren können, dass dafür seit 2020 keine Flächen entwaldet worden sind und dass sie in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden. 

Ursprünglich sollte die Verordnung mit Ende 2024 in Kraft treten, wurde aber kürzlich um ein Jahr verschoben. Das EU-Parlament hat darüber hinaus auch für Abänderungen der Verordnung gestimmt. 

„Länder wie Österreich mit strengsten Forstgesetzen zum Schutz der Wälder kämpfen eher gegen eine Ver- als eine Entwaldung. Die Waldfläche hat seit den 1960er-Jahren etwa um die Größe des Burgenlands zugenommen. Dass die EU-Entwaldungsverordnung gemäß EU-Parlamentsvotum nun nicht nur verschoben, sondern auch verbessert werden soll, ist ein zukunftsweisendes Zeichen der Vernunft – im Sinne des Klimaschutzes, regionaler Wertschöpfungsketten und des europäischen Wohlstandes“, freut sich Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer  Österreich. 

In den Änderungsvorschlägen ging es darum, die Verordnung zu adaptieren, indem neben den drei bisher vorgesehenen Kategorien – hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko – auch eine vierte Kategorie für jene Länder geschaffen wird, in denen kein Entwaldungsrisiko herrscht, darunter Österreich. „Überbordende Bürokratie in Form umfangreicher Dokumentationspflichten soll damit für Bauern in diesen Staaten verhindert werden“, heißt es vom Österreichischen Bauernbund.

„Die unmittelbare Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung hätte zu einem massiven Chaos in ganz Europa geführt und wäre nicht einmal technisch möglich“, befürchtet Moosbrugger. Ziel sei, „unsere kleinstrukturierten Land- und Forstwirtschaftsbetriebe vor einer völlig unsinnigen Bürokratieflut, die höchstens von großen Konzernen gestemmt werden könnte, zu bewahren“, erklärt der LKÖ-Präsident.

Nun sind weitere Verhandlungen mit der EU-Kommission notwendig, um die wesentliche Veränderung hinsichtlich der Dokumentationspflichten für Staaten wie Österreich zu beschließen. Bauernbund-Präsident Georg Strasser ist zuversichtlich, dass dies rasch gelingen wird: „Der ursprüngliche Gedanke dieser Verordnung ist ein guter, nämlich, den Wald dort zu schützen, wo er bedroht ist, wie etwa in Brasilien oder auf den Philippinen. Was allerdings nicht sein darf, ist, dass die Bäuerinnen und Bauern durch Bürokratie und Zettelwirtschaft dort bedroht werden, wo der Wald ohnehin geschützt ist, so wie etwa in Österreich. Ein Land, dessen Staatsfläche zur Hälfte aus Wald besteht, der zudem jährlich um 3.400 Hektar zunimmt, braucht kein neues Regelwerk, um diesen zu schützen.“

AusgabeRZ47-2024

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