Elektromobilität zwischen Rückenwind und Steuerbremse

Steigende Spritpreise geben der Nachfrage nach Elektroautos Auftrieb. Gleichzeitig soll ab 2027 erstmals ein Sachbezug für privat genutzte E-Dienstwagen gelten. Das schmälert deren Kostenvorteil und trifft auch Gehaltsmodelle, wie sie zahlreiche Raiffeisenbanken anbieten.

Die Elektromobilität nimmt in Österreich deutlich an Fahrt auf. Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut Statistik Austria 164.529 Pkw neu zugelassen, knapp zwei Drittel (65,5 Prozent) oder 107.836 davon hatten einen alternativen Antrieb. Neben Benzin-Hybrid-Fahrzeugen (+33,5 Prozent) ist vor allem die Nachfrage nach rein elektrisch betriebenen Pkw stark gestiegen: Von Jänner bis Juni wurden 40.060 E-Autos neu zugelassen, um 27 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit fuhr bereits knapp jeder vierte neu zugelassene Pkw ausschließlich mit Strom.

Noch ausgeprägter zeigt sich die gestiegene Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement (RLFPM) verzeichnet dort seit Februar bei Elektrofahrzeugen ein Plus von rund 50 Prozent gegenüber 2025. Mittlerweile sei die Nachfrage nach gebrauchten E-Autos sogar höher als nach Verbrennern, berichtet Geschäftsführer Renato Eggner. Ablesen lasse sich das an den Auktionen der Leasingrückläufer: Die Zahl der Händler, die für ein Fahrzeug bieten, zeige recht genau, wie diese die Nachfrage ihrer Kunden einschätzen.

Konträre Entwicklungen

Der stärkere Zuspruch schlägt sich auch in den Preisen nieder. Laut Eggner sind die Preise gebrauchter Elektrofahrzeuge gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Fahrzeug entspreche das etwa 2.000 Euro. Als wesentlichen Auslöser sieht er die gestiegenen Öl- und Kraftstoffpreise als Folge des Krieges im Nahen Osten. „Einerseits wäre der Markt gut, andererseits gibt ihm die steuerliche Situation keinen Aufwind“, fasst Eggner die derzeit gegenläufigen Entwicklungen zusammen.

Denn ausgerechnet in dieser Phase soll ein wesentlicher Kostenvorteil des elektrischen Firmenwagens eingeschränkt werden. Aktuell ist die Privatnutzung eines arbeitgeber­eigenen Fahrzeugs mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer noch vom Sachbezug befreit. Ab 1. Jänner 2027 soll dafür erstmals ein reduzierter Sachbezugswert angesetzt werden. Nach dem derzeitigen Entwurf wären es im kommenden Jahr 0,375 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 180 Euro im Monat. Ab 2028 soll der Wert auf 0,625 Prozent beziehungsweise maximal 300 Euro steigen.

Die Änderung trifft einen Markt, der nach wie vor wesentlich von Unternehmen getragen wird. Im ersten Halbjahr entfielen knapp zwei Drittel (64,2 Prozent) aller österreichischen Pkw-Neuzulassungen auf Firmen, juristische Personen und Gebietskörperschaften. Bei Elektroautos lag der Anteil mit 65,8 Prozent ähnlich hoch.

Rückwirkende Regelung

Laut dem RLFPM-Geschäftsführer werden rund 80 Prozent der betrieblich angeschafften E-Fahrzeuge geleast – etwa zehn Prozentpunkte mehr als bei Verbrennern. Besonders häufig entscheiden sich Unternehmen für Operating Leasing, um Restwert- und Betriebskostenrisiken möglichst genau kalkulieren zu können. Eggner sieht vor allem die Kurzfristigkeit der geplanten Änderung kritisch: Ein typischer Leasingvertrag laufe vier bis fünf Jahre. Zusätzliche Kosten, die nur ein halbes Jahr vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden, ließen sich in bestehenden Verträgen nicht mehr berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die neue Regelung nach dem derzeitigen Entwurf nicht nur neu angeschaffte Fahrzeuge erfassen soll. Auch bereits überlassene E-Firmenwagen wären betroffen. „Für Unternehmen ist die Planbarkeit von Kosten sehr wichtig. Da ist ein halbes Jahr Vorlaufzeit in dieser Marktsituation, in der Unternehmen ohnehin unter Kostendruck stehen, problematisch“, kritisiert Eggner.

Zusätzliche Kosten entstehen durch den Sachbezug für E-Autos letztlich sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite. Besonders betroffen ist das Gehaltsumwandlungsmodell: Mitarbeiter verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und erhalten dafür einen Firmenwagen zur Privatnutzung. Gerade bei E-Autos war das bisher besonders attraktiv: Auf den umgewandelten Gehaltsteil fallen weniger Abgaben an, während für die Privatnutzung gleichzeitig ein Sachbezugswert von null angesetzt wurde. Umgekehrt spart sich der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten auf den umgewandelten Betrag.

Auch zahlreiche Raiffeisenbanken bieten dieses Modell an, um im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte zu punkten. „Das Angebot ist ein deutliches Differenzierungsmerkmal. Die Banken können sich damit als Arbeitgeber attraktiver machen und ihren Mitarbeitern eine interessante Leistung anbieten“, sagt Eggner. 

Bei Raiffeisen haben rund 25 Landes- und Primärbanken dieses Modell gewählt, mit etwa zehn weiteren finden derzeit Gespräche zur Einführung statt. Österreichweit sind bereits mehr als 250 Raiffeisen-Mitarbeiter auf dieser Basis mit einem E-Dienstauto unterwegs.

Angebot bleibt attraktiv

Ein Beispiel ist die Raiffeisenlandesbank Burgenland: „Wir haben 2023 mit dem Angebot eines E-Autos gegen Gehaltsverzicht für die Führungsebene begonnen und bieten es seit Sommer 2024 allen Mitarbeitern an“, berichtet Generaldirektor-Stellvertreterin Eva Fugger. Zur Wahl stehen ausschließlich reine Elektroautos. Das Angebot werde gut angenommen. Derzeit nehmen 36 Mitarbeiter das Gehaltsmodell in Anspruch.

Auch Fugger rechnet mit Auswirkungen des geplanten Sachbezugs für E-Dienstautos: „Es wird die Attraktivität spürbar reduzieren, aber nicht beseitigen, denn das E-Auto bleibt steuerlich begünstigt und dadurch bleibt auch ein Vorteil bestehen, auch wenn die monatliche Nettoersparnis sinkt.“

Kritik an der geplanten Einführung kommt vom Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL). Die Interessenvertretung bemängelt, dass sich nun ausgerechnet für jene Betriebe und Beschäftigte nachträglich die Rahmenbedingungen verschlechtern, die bereits frühzeitig in Elektromobilität investiert haben. „Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Fahrzeugflotten langfristig und wirtschaftlich planen können“, sagt VÖL-Präsident Alexander Nekolar.

Eine Abkehr von der Elektromobilität erwartet Eggner nicht: „Es ist nach wie vor attraktiver und finanziell lukrativer, ein E-Fahrzeug zu nehmen als einen Verbrenner.“ Dafür seien die Vorteile bei den Betriebskosten und für die Umwelt weiterhin zu groß. Dennoch gibt er zu bedenken: „Es ist keine generelle Trendwende zu sehen – es gibt aber leider auch keine Beschleunigung.“ Diese wäre notwendig, um die österreichischen CO2-Ziele zu erreichen. Für Eggner steht die grundsätzliche Richtung dennoch fest: „Der Weg geht in die E-Mobilität.“

AusgabeRZ33-2026

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