Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel wächst

Der Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel erlebt die größte Erweiterung seit 20 Jahren.

Der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel gilt als internationales Aushängeschild für nachhaltigen Naturschutz im Burgenland. So ist er nicht nur Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, sondern ebenso ein Tourismusmagnet und für die Entwicklung der Region rund um den Neusiedler See von zentraler Bedeutung. Nun ist es gelungen, die bestehenden Schutzflächen zu erweitern, womit ein wichtiger Schritt für die langfristige Absicherung des Nationalparks erfolgt sei, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont: „Die Bereitschaft der über 100 Grundbesitzer, zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen, zeigt die große Bedeutung des Nationalparks für die Region und ihre Bewohner.“ 

Aktuell sind es rund 1.200 Grundeigentümer, die Flächen bereitstellen. Für die neueste Erweiterung der Schutzflächen – die größte seit 20 Jahren – erfolgte die Auswahl der Flächen durch die Fachexperten des Nationalparks. Vor allem setzte man dabei auf den Lückenschluss zwischen bestehenden Flächen. Die Vertragsgespräche mit den Grundeigentümervertretern sind seit 2016 gelaufen. Letztlich wurde die Finanzierung für die Pacht sichergestellt, die in Summe 2,5 Mio. Euro beträgt und vom Land Burgenland und dem Bund zu gleichen Teilen finanziert wird. 

Im Endausbau soll die Erweiterung rund 140 Hektar ausmachen. Der Hauptbereich der Erweiterungsflächen im Gemeindegebiet von Illmitz befindet sich auf dem sogenannten „Seedamm“, der ursprünglichen östlichen Uferlinie des Neusiedler Sees. Es handelt sich um sandige und salzige Flächen, die bei der Nationalparkgründung 1993 noch durchgehend als Weingärten bewirtschaftet wurden.

Diese Lagen wurden jedoch zunehmend stillgelegt und viele dieser Flächen werden jetzt schon durch den ÖPUL-Vertragsnaturschutz nur mehr extensiv bewirtschaftet oder als Brachflächen gehalten. Optisch wirkten sie bereits wie ein Teil des Nationalparks, waren es jedoch nicht rechtlich, was die neue Regelung notwendig machte.

AusgabeRZ7-2024

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