Notartipp: Vorsorgen heißt selbst entscheiden

Was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann – etwa durch Krankheit oder einen Unfall? Genau dann ist es wichtig, vorge­sorgt zu haben.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, wer für einen entschei­den darf, wenn man etwas selbst nicht mehr kann – etwa bei medizinischen Fragen, Bank­geschäften oder Entscheidungen des tägli­chen Lebens. Die Vorsorgevollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn die betroffene Person ihre Entscheidungsfähigkeit verliert und dieser Umstand auch entsprechend fest­ gestellt wurde.

Gibt es keine Vorsorgevollmacht, ist bei Ver­lust der Entscheidungsfähigkeit eine Erwach­senenvertretung notwendig. Diese erfolgt – sofern keine Vorsorgevollmacht errichtet wurde – durch Angehörige unter gerichtli­cher Kontrolle oder durch eine gewählte Erwachsenenvertretung oder im letzten Schritt durch gerichtliche Bestellung eines Erwach­senenvertreters.

All das lässt sich jedoch durch rechtzeitige Regelungen vermeiden. Wer sich zusätzlich Gedanken über Erb­recht, Testament oder Partnerschaftsverträge macht, sorgt dafür, dass der eigene Wille auch über das Leben hinaus respektiert wird – sei es bei der Verteilung von Vermögen, der Ab­sicherung von Wohnrechten oder bei Fragen rund um Familie und Kinder.

Frühzeitige Vorsorge schafft Klarheit und schützt die Selbstbestimmung. Auch eine Patientenverfügung kann ein ge­eignetes Vorsorgeinstrument sein. In ihr wird festgehalten, welche medizinischen Maßnah­men man ablehnt. Damit diese Verfügung für Ärzt:innen verbindlich ist, braucht es eine ärztliche Aufklärung und die Errichtung durch Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder Patientenvertreter.

Dr. Ulrich Voit, Notar in Wien
Dr. Ulrich Voit, Notar in Wien

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